Verschreibung einer Schnarcherschiene

Vor ein paar Wochen haben wir über erholsamen Schlaf durch die erfolgreiche Therapie mit Unterkieferprotrusionsschienen, kurz UKPS, berichtet und unser Edel und Weiss Konzept Silensor-sl vorgestellt. Insbesondere der Aspekt, dass gesetzlich versicherten Patienten seit diesem Jahr eine Schnarcherschiene auf Rezept verschrieben werden kann, hat uns zu diesem Beitrag inspiriert. Der betroffene und aufgeklärte Patient sucht nach dem Studium der Behandlungsmöglichkeiten möglicherweise den direkten Weg zu seinem Zahnarzt, um sich eine UKPS verschreiben zu lassen. Das ist zwar ein guter Schritt, denn die Beratung durch den Zahnarzt sorgt für Klarheit, Orientierung und wirkt überzeugend, führt aber beim gesetzlich versicherten Patienten zu keiner Verschreibung. Dafür gelten eine Reihe von Regeln.

Voraussetzungen für die Verschreibung einer Schnarcherschiene

Damit Sie als Zahnarzt eine Schnarchtherapie mittels Unterkieferprotrusionsschiene bei gesetzlich versicherten Patienten eingliedern und abrechnen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Sie muss auf Veranlassung eines Vertragsarztes* mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ verschrieben werden
  2. Die Überweisung zur Mitbehandlung darf erst erfolgen, wenn eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt UND eine erfolglose Behandlung mittels Überdrucktherapie bereits durchgeführt wurde
  3. Die UKPS muss zweiteilig und bimaxillär verankert sein, individuell reproduzierbar adjustiert werden können, nachjustierbar in Millimeterschritten sein und die Einstellung des Protrusionsgrades muss ausgehend von regelhaft mindestens 50% der maximal aktiven Unterkieferprotrusion möglich sein

Veranlassung einer Schnarchtherapie durch Vertragsärzte

Gemäß § 6 Absatz 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV-SV zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen sind folgende Fachärzte ebenfalls qualifiziert, um eine Schnarchtherapie zu veranlassen:

  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen MKG
  • Kinder- und Jugendmediziner
  • Hals-Nasen-Ohren Ärzte HNO
  • Fachärzte für innere Medizin
  • Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie sowie Neurochirurgie
  • Fachärzte für psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie
  • Allgemeinmediziner (weitere Einschränkungen sind zu beachten)

Selbstverständlich erfüllt das EuW Konzept Silensor-sl die o.g. Voraussetzungen an eine GKV-konforme Unterkieferprotrusionsschiene. Mit unserem KnowHow und dem passenden UKPS-Konzept leisten wir bei Edel und Weiss unseren Beitrag für erholsamen Schlaf.

Ihr ZTM Patrick Redlich

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